Barrierefreiheit

Barrierefreiheit spielt bei der Planung von öffentlich zugänglichen Gebäuden eine wichtige Rolle. Die frühzeitige Planung in Form eines Barrierefrei-Konzeptes ist somit essentiell - gerade bei größeren Projekten.

Schon 2002 trat das Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung (BGG) in Kraft. Mit diesem Gesetz wurde Artikel 3 Abs. 3 Satz 2 des Grundgesetzes „Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden“ aktiv umgesetzt.

Um die Planung und Umsetzung der Barrierefreiheit nachweisbar und prüfbar zu machen, wurde beschlossen ein Konzept hierzu für öffentliche Gebäude als Bauvorlage im Genehmigungsverfahren verbindlich einzuführen.

Barrierefrei-Konzept

Ein Konzept zur Barrierefreiheit enthält alle Anforderungen für ein konkretes Gebäude. Baurechtliche und nutzerspezifische Vorgaben sollen frühzeitig berücksichtig werden.

Unser Anspruch ist es, möglichst vielen Personen die Teilhabe am öffentlichen Leben zu ermöglichen. Daher ist das Ziel unserer Barrierefrei-Konzepte, die erforderlichen Maßnahmen der baulichen Anlagen hindernisfrei und für Menschen mit und ohne Behinderung in der allgemeinen üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar zu gestalten.

Auch der barrierefreie Brandschutz ist von Bedeutung. Hier steht die Frage im Mittelpunkt, wie Personen mit jeglicher Art von Einschränkung im Gefahrenfall sicher das Gebäude verlassen können.

Die Barrierefrei-Konzepte werden individuell an die Bauvorhaben angepasst unter ständiger Berücksichtigung der Schutzziele.