Übersicht zur Tätigkeit der Prüfingenieure (PI) / Prüfsachverständigen (PSV) für Brandschutz in den Bundesländern

Prüfung von Brandschutz­Konzepten

Volker Nees ist von der obersten Bauaufsicht - dem Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen – als Prüfingenieur für Brandschutz anerkannt.

Prüfingenieure werden von der Bauaufsichtsbehörde beauftragt, Prüfsachverständige handeln im Auftrag des Bauherrn. Die Unterschiede in den einzelnen Bundesländern zeigt die Grafik.

Mecklenburg-Vorpommern

Funktionsbezeichnung/Titel: Prüfingenieur für Brandschutz
Rechtsgrundlagen: Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern (LBauO M-V)
Prüfingenieure- und Prüfsachverständigenverordnung (PPVO M-V)
Bauprüfverordnung (BauPrüfVO M-V)
Hoheitliche Tätigkeit: Ja
Prüfinhalt: Sonderbauten
Gebäudeklasse 5
Mittel- und Großgaragen
Wer entscheidet Abweichung: Prüfingenieur fachlich; formale Genehmigung über untere Bauaufsicht
Beauftragung: untere Bauaufsichtsbehörde (oder Betrieb für Bau und Liegenschaften M-V)
Abrechnung über BVS: Nein, Abrechnung erfolgt gegenüber der beauftragten Behörde
Abrechnungsgrundlage: BauPrüfVO M-V
Bemerkungen: -
Organisation der PI: -

Sachsen-Anhalt

Funktionsbezeichnung/Titel: Prüfingenieur für Brandschutz
Rechtsgrundlagen: Verordnung über Prüfingenieure und Prüfsachverständige (PPVO)
Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt (BauO LSA)
Hoheitliche Tätigkeit: Ja (ggf. bei GK 4 als privater PI)
Prüfinhalt: Sonderbauten
Gebäudeklasse 4 und 5
Mittel- und Großgaragen
Wer entscheidet Abweichung: Prüfingenieur fachlich; Genehmigung über untere Bauaufsicht
Beauftragung: Bauordnungsamt / untere Bauaufsichtsbehörde **)
Sonderbauten können auch durch die Bauaufsicht selbst geprüft werden
Abrechnung über BVS: Nein
Abrechnungsgrundlage: PPVO
Bemerkungen: -
Organisation der PI: -

Berlin

Funktionsbezeichnung/Titel: Prüfingenieur für Brandschutz
Rechtsgrundlagen: Bauordnung für Berlin (BauO Bln)
Bauverfahrensverordnung (BauVeeO)
Bautechnische Prüfungsverordnung (BauPrüfV)
Hoheitliche Tätigkeit: Ja
Prüfinhalt: Sonderbauten
Gebäudeklasse 4 und 5
Mittel- und Großgaragen
Wer entscheidet Abweichung: PI
Beauftragung: Bauherr
Abrechnung über BVS: Ja
Abrechnungsgrundlage: BauPrüfV
Bemerkungen: -
Organisation der PI: -

Brandenburg

Funktionsbezeichnung/Titel: Prüfingenieur für Brandschutz
Rechtsgrundlagen: Brandenburgische Bauordnung (BbgBO)
Brandenburgische Bautechnische Prüfungsverordnung
(BbgBauPrüfV)
Hoheitliche Tätigkeit: Ja
Prüfinhalt: Sonderbauten
Gebäudeklasse 5
Mittel- und Großgaragen
Wer entscheidet Abweichung: PI
Beauftragung: Bauherr
Abrechnung über BVS: Ja
Abrechnungsgrundlage: Brandenburgische Baugebührenordnung (BbgBauGebO)
Bemerkungen: -
Organisation der PI: -

Schleswig-Holstein

Funktionsbezeichnung/Titel: Prüfsachverständiger für Brandschutz
Rechtsgrundlagen: Landesbauordnung Schleswig-Holstein (LBO)
Landesverordnung über die Prüfingenieurinnen oder Prüfingenieure für Brandschutz sowie Prüfsachverständigen (PPVO)
Hoheitliche Tätigkeit: Ja
Prüfinhalt: Sonderbauten
Gebäudeklasse 5
Mittel- und Großgaragen
Wer entscheidet Abweichung: Bauaufsichtsbehörde
Beauftragung: Bauaufsichtsbehörde
Abrechnung über BVS: Nein
Abrechnungsgrundlage: PPVO
Bemerkungen: -
Organisation der PI: -

Nordrhein-Westfalen

Funktionsbezeichnung/Titel: Prüfingenieur für Brandschutz
Rechtsgrundlagen: Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NW)
Verordnung über staatlich anerkannte Sachverständige nach der Landesbauordnung (SV-VO)
Hoheitliche Tätigkeit: Ja
Prüfinhalt: Sonderbauten
Wer entscheidet Abweichung: Prüfingenieur
Beauftragung: Bauaufsicht
Abrechnung über BVS: Nein
Abrechnungsgrundlage: SV-VO NRW
Bemerkungen: -
Organisation der PI: -

Thüringen

Funktionsbezeichnung/Titel: Prüfingenieur für Brandschutz
Rechtsgrundlagen: Thüringer Bauordnung (ThürBO)
Thüringer Verordnung über die Prüfingenieure und Prüfsachverständigen (ThürPPVO)
Hoheitliche Tätigkeit: Ja
Prüfinhalt: Sonderbauten
Gebäudeklasse 4 und 5
Mittel- und Großgaragen
Wer entscheidet Abweichung: Bauaufsicht, jedoch gilt § 66(1) Satz 3 ThürBO
Beauftragung: Untere Bauaufsichtsbehörde
Abrechnung über BVS: Nein
Abrechnungsgrundlage: ThürPPVO
Bemerkungen: -
Organisation der PI: -

Sachsen

Funktionsbezeichnung/Titel: Prüfingenieur für Brandschutz
Rechtsgrundlagen: Sächsische Bauordnung (SächsBO)
DVOSächsBO
Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums des Inneren über die bautechnische Prüfung von Bauvorhaben (VwVBauPrüf)
Hoheitliche Tätigkeit: Ja
Prüfinhalt: Sonderbauten
Gebäudeklasse 4 und 5
Mittel- und Großgaragen
Wer entscheidet Abweichung: Prüfingenieur
Beauftragung: Bei Sonderbauten: Bauordnungsamt **)
Bei GK 5 und Garagen: Bauherr
Abrechnung über BVS: Nein, aber empfohlen
Abrechnungsgrundlage: DVOSächsBO
Verwaltungskostengesetz des Freistaates Sachsen (SächsVwKG)
Bemerkungen: -
Organisation der PI: -

Bremen

Funktionsbezeichnung/Titel: Prüfingenieur für Brandschutz
Rechtsgrundlagen: Bremische Landesbauordnung (BremLBO)
Bremische Verordnung über die Prüfingenieurinnen, Prüfingenieure und Prüfsachverständigen (BremPPV)
Hoheitliche Tätigkeit: Ja
Prüfinhalt: Sonderbauten
Gebäudeklasse 4 und 5
Mittel- und Großgaragen
Wer entscheidet Abweichung: Bauaufsicht auf Grundlage des Prüfberichts PI
Beauftragung: untere Bauaufsichtsbehörde
Abrechnung über BVS: Nein
Abrechnungsgrundlage: BremPPV
Bemerkungen: -
Organisation der PI: -

Bayern

Funktionsbezeichnung/Titel: Prüfsachverständiger für Brandschutz
Rechtsgrundlagen: Bayerische Bauordnung (BayBO)
Verordnung über die Prüfingenieure, Prüfämter und Prüfsachverständigen im Bauwesen (PrüfVBau)
Hoheitliche Tätigkeit: Nein
Prüfinhalt: Sonderbauten
Gebäudeklasse 5
Mittel- und Großgaragen
isolierte Abweichungen
Wer entscheidet Abweichung: Prüfsachverständiger für Brandschutz
Beauftragung: Bauherr
Abrechnung über BVS: Nein, freiwillig
Abrechnungsgrundlage: PrüfVBau
Bemerkungen: -
Organisation der PI: -

Hessen

Funktionsbezeichnung/Titel: Prüfsachverständiger für Brandschutz
Rechtsgrundlagen: Hessische Bauordnung (HBO)
Hessische Prüfberechtigten- und Prüfsachverständigenverordnung (HPPVO)
Hoheitliche Tätigkeit: Nein
Prüfinhalt: Sonderbauten
Gebäudeklasse 4 und 5
Wer entscheidet Abweichung: Bauaufsicht
Beauftragung: Bauherr
Sonderbau: Bauaufsicht
Regelbau: Bauherr
Abrechnung über BVS: Nein
Abrechnungsgrundlage: HPPVO
Bemerkungen: -
Organisation der PI: -

Saarland

Funktionsbezeichnung/Titel: Prüfingenieur / Prüfsachverständiger* für Brandschutz
*Je nach Beauftragung (Bauaufsicht / Bauherr)
Rechtsgrundlagen: Landesbauordnung (LBO)
Prüfberechtigten- und Prüfsachverständigenverordnung (PPVO)
Hoheitliche Tätigkeit: Ja / Nein
Prüfinhalt: Sonderbauten
Gebäudeklasse 4 und 5
Mittel- und Großgaragen
Wer entscheidet Abweichung:
Beauftragung: Untere Bauaufsicht / Bauherr*
Abrechnung über BVS: Ja
Abrechnungsgrundlage: PPVO
Bemerkungen: -
Organisation der PI: -

Rheinland-Pfalz

Funktionsbezeichnung/Titel: Prüfsachverständige für Brandschutz
Rechtsgrundlagen: LBauO, Landesverordnung über Prüfsachverständige für Brandschutz (PrüfSBrVO)
Hoheitliche Tätigkeit: Nein
Prüfinhalt: Sonderbauten, Gebäudeklasse 4 und 5, Mittel- und Großgaragen
Wer entscheidet Abweichung: Prüfsachverständiger
Beauftragung: Bauherr
Abrechnung über BVS: Ja
Abrechnungsgrundlage: PrüfSBrVO
Bemerkungen: -
Organisation der PI: Verband der Prüfsachverständigen für Brandschutz Rheinland-Pfalz e.V.
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Quelle: Bundesvereinigung der Prüfingenieure für Bautechnik e.V. BVPI